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Kostenübernahme und Ablauf

Unsere Leistungen umfassen Einzel- und Gruppentherapie, Coaching sowie Paartherapie. Je nachdem wie sie versichert sind, werden die Kosten voll oder nur teilweise übernommen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.  

Privatversicherte und Selbstzahler

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen abhängig von Ihrem individuellen Tarif die Kosten der Behandlung oder beteiligen sich anteilig. Bitte erfragen Sie Ihre Konditionen vor einem Erstgespräch. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Leistungen werden bei uns üblicherweise mit dem 2,9 fachen Satz abgerechnet (somit berechnen wir für eine Einzelsitzung 126,79 Euro). In begründeten Einzelfällen kann der Faktor auch bis zum 3,5 fachen Satz betragen.  

Soldat*innen

Die Bundeswehr übernimmt die Kosten für Psychotherapie. Bitte wenden Sie sich vor unserem ersten Termin an Ihren Truppenarzt, der Ihnen den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellt, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt dann ebenfalls über den Truppenarzt.

Gesetzlich Versicherte

Wir verfügen nicht über einen Kassensitz, können aber über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich unter bestimmten Bedingungen in Privatpraxen behandeln zu lassen - dieser Anspruch besteht weiterhin auch nach Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie seit 01. April 2017, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Wir unterstützen Sie gerne wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten. Weitere Informationen zum Ablauf eines Kostenerstattungs-verfahrens finden Sie hier.

Polizist*innen

Polizist*innen können sich ebenfalls in einer Privatpraxis behandeln lassen. Die Abrechnung erfolgt hier über die Heilfürsorge. Um einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, müssen Sie gewisse Unterlagen einreichen. Bitte fragen Sie bei der für Sie zuständigen Heilfürsorge nach, welche das sind. 

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